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Fachrichtungen und Personalengpässe

Welche Fachrichtungen sind für internationale Ärzte-Rekrutierung besonders relevant?

So läuft die Facharztausbildung für internationale Ärzte: Ablauf, Gehalt nach TV-Ärzte, Weiterbildungsermächtigung, Logbuch und die ersten konkreten Schritte.

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Facharztausbildung als ausländischer Arzt in Deutschland: Ablauf, Gehalt und erste Schritte

Ärzte · Facharztausbildung · Internationale Ärzte in Deutschland Facharztausbildung als ausländischer Arzt in Deutschland: Ablauf, Gehalt und erste Schritte Lesezeit ca. 12 Minuten · KlinikDeutsch · Stand: 30. August 2026 Du bist Ärztin oder Arzt aus dem Ausland und möchtest dich in Deutschland zum Facharzt weiterbilden? Das deutsche System unterscheidet sich grundlegend von dem, was du vielleicht aus deinem Heimatland kennst: Es gibt keinen nationalen Zulassungstest, keine Losung von Plätzen, du bewirbst dich direkt beim Krankenhaus, schließt einen echten Arbeitsvertrag ab und verdienst vom ersten Tag an als Arzt. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Facharztausbildung abläuft, was du verdienst, und welche Schritte du als internationaler Arzt vor dem Start gehen musst. Inhalt Was ist die Facharztausbildung? Wie läuft sie ab? Vertrag, Supervisor und Logbuch Dauer je nach Fachgebiet Gehalt nach TV-Ärzte: Tabelle Stufe 1–6 Vergleich mit dem MIR in Spanien Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle? Voraussetzungen für internationale Ärzte Die ärztliche Hierarchie im Überblick Nächster Schritt: die Fachsprachprüfung (FSP) 1. Was ist die Facharztausbildung? Die Facharztausbildung, offiziell Weiterbildung zum Facharzt, ist die geregelte Ausbildung zur ärztlichen Spezialisierung in Deutschland. Sie ist kein Studium, keine Residency im klassischen Sinne und kein nationaler Wettbewerb: Du wirst von einem Krankenhaus als Assistenzarzt eingestellt und absolvierst deine Weiterbildung im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses. Das System ist durch die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer geregelt. Jede Ärztekammer verabschiedet eine eigene Weiterbildungsordnung, die sich inhaltlich jedoch stark an den bundesweiten Empfehlungen der Bundesärztekammer orientiert. Die Inhalte sind daher deutschlandweit weitgehend vergleichbar, die formalen Zuständigkeiten aber länderspezifisch. Am Ende der Weiterbildungszeit legst du die Facharztprüfung ab, eine mündliche Prüfung vor einer Kommission der zuständigen Ärztekammer. Wer besteht, trägt den Titel Facharzt für [Fachgebiet] und ist berechtigt, in ganz Deutschland, und dank europäischem Anerkennungsrecht in der gesamten EU, als Spezialist zu arbeiten. Wichtig für internationale Ärzte: Kein MIR, kein nationales Auswahlverfahren, keine Numerus-clausus-ähnliche Zuteilung.…

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Ärztemangel und Versorgung

Webcode 96415 Ärztemangel und Versorgung Darum geht es Eine der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben der KV RLP ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung für gesetzlich Versicherte in Rheinland-Pfalz. Hierzu gehören eine möglichst wohnortnahe hausärztliche Versorgung sowie eine angemessene und zeitnahe Versorgung durch Fachärztinnen und Fachärzte aller Fachgebiete und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.Die Ressource Ärztin bzw. Arzt wird jedoch immer knapper. Die Gründe für den Ärztemangel sind vielfältig. Die Bedarfsplanung, die Budgetierung, die Bürokratie, der Fachkräftemangel, fehlende Medizinstudienplätze und der Generationenwechsel spielen dabei eine Rolle. Bedarfsplanung Was ist das? Die Bedarfsplanung ist ein Instrument, das die Verteilung von Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für die Behandlung gesetzlich Versicherter in Deutschland regelt. Wo sich Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten niederlassen dürfen, gibt dabei bundesweit die Bedarfsplanungs-Richtlinie vor.Auf regionaler Ebene setzen die Landesausschüsse diese Vorgaben um. Ein Landesausschuss setzt sich dabei jeweils für jedes Bundesland aus einer bzw. einem unparteiischen Vorsitzenden sowie zwei weiteren unparteiischen Mitgliedern zusammen. Außerdem gehören dem Gremium Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenkassen, der Patientenschaft und des Gesundheitsministeriums an. Die Landesausschüsse stellen auf der Grundlage des regionalen Bedarfsplans, der auf der Bedarfsplanungs-Richtlinie beruht, fest, wo es zu viele oder zu wenige Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gibt.Dort, wo die Anzahl nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie hoch genug bzw. zu hoch ist, wird eine Zulassungssperre verhängt (gesperrte Gebiete). Relevant hierfür ist der Versorgungsgrad einer Fachgruppe in einer Planungsregion. Grundsätzlich wird ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent gesperrt. Der Versorgungsgrad einer Region wird ermittelt, indem zwischen dem Ist-Niveau des tatsächlichen Einwohner-Arzt-Verhältnisses und dem Soll-Niveau verglichen wird. Die Verhältniszahlen des Soll-Niveaus werden aufgrund der veränderten Morbidität alle zwei Jahre angepasst.In einem gesperrten Planungsbereich können sich Ärztinnen und Ärzte bzw.…

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Pressemitteilungen

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. Pauli-Deich 24, 28199 BremenDie bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informiert am kommenden Mittwoch, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland. Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich. Ihre Gesprächspartner sind:Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas KruseKassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard RochellKassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Martin Sztraka Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter Nach der Pressekonferenz haben Sie Gelegenheit, mit den Referenten/innen Interviews zu führen.Bitte melden Sie sich für die Pressekonferenz an: borsch@hbkg.dePressekontakt:Judith Borsch Tel.: 0421 / 24 10 20, E-Mail: borsch@hbkg.deChristoph Fox Tel: 0421 / 34 04 328, E-Mail: c.fox@kvhb.de Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026 KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen 27.05.2026 | KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen Die KV Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im deutschen Gesundheitswesen nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.…