Pflegehilfskräfte für Krankenhäuser gewinnen: Strategien gegen dauerhaft unbesetzte Stellen
Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. P
Pressemitteilungen
Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. Pauli-Deich 24, 28199 BremenDie bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informiert am kommenden Mittwoch, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland. Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich. Ihre Gesprächspartner sind:Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas KruseKassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard RochellKassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Martin Sztraka Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter Nach der Pressekonferenz haben Sie Gelegenheit, mit den Referenten/innen Interviews zu führen.Bitte melden Sie sich für die Pressekonferenz an: borsch@hbkg.dePressekontakt:Judith Borsch Tel.: 0421 / 24 10 20, E-Mail: borsch@hbkg.deChristoph Fox Tel: 0421 / 34 04 328, E-Mail: c.fox@kvhb.de Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026 KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen 27.05.2026 | KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen Die KV Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im deutschen Gesundheitswesen nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.…
Pflegekräfte Gehalt 2026: Was private Einrichtungen zahlen müssen, um dem TVöD Paroli zu bieten.
← Alle Ratgeber-ArtikelGehaltPflegekräfte Gehalt 2026: Was private Einrichtungen zahlen müssen, um dem TVöD Paroli zu bieten.TVöD vs. privater Träger: Pflegekräfte kennen die Differenz genau.Eine examinierte Pflegefachkraft verdient 2026 in Deutschland im Median rund 4.300 € brutto monatlich. Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung liegt bei ca. 3.400 €, mit Berufserfahrung sind über 4.100 € möglich. Im öffentlichen Dienst greift der TVöD-P mit Entgeltgruppe 7: Spanne 3.510–4.305 € brutto/Monat. Ab 01.05.2026 steigen die TVöD-P-Gehälter um +2,8 %. Der seit Juli 2025 bundesweit einheitliche Pflegemindestlohn beträgt für Pflegefachkräfte mit mind. 3-jähriger Ausbildung 20,50 € pro Stunde; ab Mai 2026 steigt er auf 21,03 €/h. Pflegehilfskräfte erhalten 16,52 €/h ab Mai 2026. Pflegedienstleitungen verdienen zwischen 4.200 € und 7.500 € brutto – je nach Einrichtungsgröße. Regional führt Hamburg mit ca. 51.333 € Jahresgehalt, Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 42.800 €. Tarifgebundene Einrichtungen zahlen typischerweise 500–800 € pro Monat mehr als nicht-tarifgebundene private Träger – eine zentrale Wettbewerbslücke, die nur über das Gesamtpaket schließbar ist. In einem Satz: Wer 2026 als private Pflegeeinrichtung gegen den TVöD bestehen will, muss mindestens auf 90 % des TVöD-Niveaus + ein klares Gesamtpaket aus Schichtmodell, Wertschätzung und Karrierepfad setzen. Pflegemindestlohn 2026 – bundesweit einheitlich Seit Juli 2025 gilt ein bundesweit einheitlicher Pflegemindestlohn, der von der unabhängigen Pflegekommission ausgehandelt wird. Anders als der allgemeine Mindestlohn gilt er für alle Pflegeeinrichtungen – privat wie öffentlich, ambulant wie stationär. Tabelle 1: Pflegemindestlohn 2025 → 2026 QualifikationsstufeStundenlohn ab 01.07.2025Stundenlohn ab 01.05.2026Pflegehilfskraft16,10 €16,52 €Qualifizierte Pflegehilfskraft (1-jährige Ausbildung)17,35 €17,80 €Pflegefachkraft (3-jährige Ausbildung)20,50 €21,03 € Konsequenz: Wer als Einrichtung den Mindestlohn knapp einhält, zahlt eine examinierte Pflegefachkraft mit 21,03 € × 173 Std. = ca. 3.638 € brutto/Monat. Das ist deutlich unter Markt-Median und garantiert Fluktuation. Was passiert bei Unterschreitung? Verstöße gegen den Pflegemindestlohn werden vom Zoll geprüft. Bußgelder bis 500.000 € pro Fall sind möglich – plus Nachzahlung an Mitarbeiter:innen mit 4-jähriger Verjährungsfrist.…