Pflegeausbildung aus dem Ausland anerkennen lassen: Was wird geprüft?
So erhalten ausländische Pflegefachkräfte ihre Anerkennung: zuständige Behörde, Dokumente, Gleichwertigkeitsprüfung.
Anerkennung als ausländische Pflegekraft in Deutschland: Schritt für Schritt
Berufsanerkennung · PflegeAnerkennung als ausländische Pflegekraft in Deutschland: Schritt für SchrittLesezeit ca. 7 Minuten · KlinikDeutsch · Stand: 30. August 2026 Wer als ausländische Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten möchte, braucht eine offizielle Berufsanerkennung. Dieser Artikel erklärt den Weg Schritt für Schritt, von der zuständigen Behörde bis zum Sprachnachweis. Was ist das Ziel: die Berufsanerkennung Ohne die Anerkennung des ausländischen Pflegeabschlusses ist in Deutschland keine eigenverantwortliche Pflege möglich. Wer auf einer Station als Pflegefachkraft arbeiten und Pflegetätigkeiten selbstständig übernehmen möchte, braucht den offiziellen Anerkennungsbescheid, oder zumindest eine Berufserlaubnis für die Zeit des laufenden Verfahrens. Am Ende des Prozesses stehen zwei mögliche Ergebnisse: Volle Berufsanerkennung: Die Ausbildung gilt als gleichwertig mit der deutschen dreijährigen Pflegeausbildung. Ab diesem Zeitpunkt darf man uneingeschränkt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann tätig sein. Berufserlaubnis während des Verfahrens: In vielen Bundesländern ist es möglich, schon während der Bearbeitung unter Aufsicht zu arbeiten, vorausgesetzt, alle wesentlichen Unterlagen sind eingereicht. Wie aufwändig das Verfahren ist, hängt von der Herkunft des Abschlusses ab: Abschlüsse aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz werden nach der europäischen Anerkennungsrichtlinie geprüft, das ist in der Regel ein vereinfachtes Verfahren. Abschlüsse aus Drittstaaten (z. B. Philippinen, Mexiko, Indien, Brasilien, Tunesien) durchlaufen eine vollständige inhaltliche Prüfung. Schritt 1: Die zuständige Behörde finden Die Berufsanerkennung für Pflegefachkräfte ist in Deutschland Ländersache. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem man arbeiten möchte, nicht eine zentrale Bundesbehörde. Je nach Bundesland kann die zuständige Stelle unterschiedlich heißen und unterschiedlich organisiert sein: Landespflegekammer (z. B. in Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein) Regierungspräsidium (z. B. in Baden-Württemberg) Landesprüfungsamt oder Landesamt für Gesundheit (z. B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) Gute erste Anlaufstellen, wenn man nicht sicher ist, wohin man sich wenden soll: Das IQ-Netzwerk (Förderprogramm Integration durch Qualifizierung) bietet kostenlose Beratung in ganz Deutschland, mit Beratern, die oft auch mehrsprachig arbeiten.…
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…