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Fachrichtungen und Personalengpässe HNO-Heilkunde

HNO-Ärzte aus Drittstaaten rekrutieren: Ablauf für Kliniken

So läuft die Facharztausbildung für internationale Ärzte: Ablauf, Gehalt nach TV-Ärzte, Weiterbildungsermächtigung, Logbuch und die ersten konkreten Schritte.

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Facharztausbildung als ausländischer Arzt in Deutschland: Ablauf, Gehalt und erste Schritte

Ärzte · Facharztausbildung · Internationale Ärzte in Deutschland Facharztausbildung als ausländischer Arzt in Deutschland: Ablauf, Gehalt und erste Schritte Lesezeit ca. 12 Minuten · KlinikDeutsch · Stand: 30. August 2026 Du bist Ärztin oder Arzt aus dem Ausland und möchtest dich in Deutschland zum Facharzt weiterbilden? Das deutsche System unterscheidet sich grundlegend von dem, was du vielleicht aus deinem Heimatland kennst: Es gibt keinen nationalen Zulassungstest, keine Losung von Plätzen, du bewirbst dich direkt beim Krankenhaus, schließt einen echten Arbeitsvertrag ab und verdienst vom ersten Tag an als Arzt. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Facharztausbildung abläuft, was du verdienst, und welche Schritte du als internationaler Arzt vor dem Start gehen musst. Inhalt Was ist die Facharztausbildung? Wie läuft sie ab? Vertrag, Supervisor und Logbuch Dauer je nach Fachgebiet Gehalt nach TV-Ärzte: Tabelle Stufe 1–6 Vergleich mit dem MIR in Spanien Wie finde ich eine Weiterbildungsstelle? Voraussetzungen für internationale Ärzte Die ärztliche Hierarchie im Überblick Nächster Schritt: die Fachsprachprüfung (FSP) 1. Was ist die Facharztausbildung? Die Facharztausbildung, offiziell Weiterbildung zum Facharzt, ist die geregelte Ausbildung zur ärztlichen Spezialisierung in Deutschland. Sie ist kein Studium, keine Residency im klassischen Sinne und kein nationaler Wettbewerb: Du wirst von einem Krankenhaus als Assistenzarzt eingestellt und absolvierst deine Weiterbildung im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses. Das System ist durch die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer geregelt. Jede Ärztekammer verabschiedet eine eigene Weiterbildungsordnung, die sich inhaltlich jedoch stark an den bundesweiten Empfehlungen der Bundesärztekammer orientiert. Die Inhalte sind daher deutschlandweit weitgehend vergleichbar, die formalen Zuständigkeiten aber länderspezifisch. Am Ende der Weiterbildungszeit legst du die Facharztprüfung ab, eine mündliche Prüfung vor einer Kommission der zuständigen Ärztekammer. Wer besteht, trägt den Titel Facharzt für [Fachgebiet] und ist berechtigt, in ganz Deutschland, und dank europäischem Anerkennungsrecht in der gesamten EU, als Spezialist zu arbeiten. Wichtig für internationale Ärzte: Kein MIR, kein nationales Auswahlverfahren, keine Numerus-clausus-ähnliche Zuteilung.…

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FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation

FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…

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Pressemitteilungen

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. Pauli-Deich 24, 28199 BremenDie bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informiert am kommenden Mittwoch, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland. Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich. Ihre Gesprächspartner sind:Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas KruseKassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard RochellKassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Martin Sztraka Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter Nach der Pressekonferenz haben Sie Gelegenheit, mit den Referenten/innen Interviews zu führen.Bitte melden Sie sich für die Pressekonferenz an: borsch@hbkg.dePressekontakt:Judith Borsch Tel.: 0421 / 24 10 20, E-Mail: borsch@hbkg.deChristoph Fox Tel: 0421 / 34 04 328, E-Mail: c.fox@kvhb.de Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026 KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen 27.05.2026 | KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen Die KV Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im deutschen Gesundheitswesen nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.…