Gleichwertigkeitsprüfung bei ausländischen Ärzten: Was wird geprüft?
Sie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier.
Dokumente für den Antrag
© photoworldwide / iStock Dokumente für den AntragSie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier. Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag auf Anerkennung? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Brauche ich beglaubigte Kopien? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Ob für Ihren konkreten Antrag eine Übersetzung notwendig ist, legt die zuständige Stelle fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder. Wer darf die Übersetzung machen? Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer. Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland. © maho / Adobe Stock Brauche ich beglaubigte Kopien? Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache. Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag? Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung brauchen, ist abhängig von den folgenden Fragen ab: Welche Berufsqualifikation haben Sie? Aus welchem Land kommen Sie? Wo haben Sie Ihre Qualifikation erworben? Wo wollen Sie in Deutschland arbeiten? Welche Dokumente immer notwendig sind, steht in der folgenden Liste. Weitere Dokumente können im Einzelfall notwendig sein. Die Dokumente sind in der Regel in Form von Kopien vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. In manchen Fällen kann die zuständige Stelle amtlich beglaubigte Kopien verlangen. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Stelle, welche Dokumente Sie vorlegen müssen! Sie finden Ihre zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder. Oder lassen Sie sich beraten! Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation?…
Deutschkenntnisse und Sprachkurse
© Contrastwerkstatt / Fotolia Deutschkenntnisse und SprachkurseWer gut Deutsch spricht, hat Vorteile im Alltag und Beruf. Für einige Berufe und die Einreise sind bestimmte Deutschkenntnisse häufig notwendig. Hier erhalten Sie Antworten auf folgende Fragen: Wann sind Deutschkenntnisse notwendig oder sinnvoll? Welche Arten von Sprachkursen gibt es? Wann sind Deutschkenntnisse notwendig oder sinnvoll? Bei vielen reglementierten Berufen wie z. B. Ärztin oder Pflegefachmann sind bestimmte Deutschkenntnisse für die Berufszulassung und somit für die Anerkennung notwendig. Das erforderliche Sprachniveau richtet sich in der Regel nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der insgesamt sechs Niveaustufen unterscheidet: A1, A2, B1, B2, C1 und C2. Ob und welches Sprachniveau für einen Beruf notwendig ist, lässt sich über den Anerkennungs-Finder herausfinden. Bei den meisten Berufen werden für die Anerkennung der Berufsqualifikation keine bestimmten Sprachkenntnisse verlangt. Gute Deutschkenntnisse sind aber in jedem Fall hilfreich – ob bei der Jobsuche, bei Behördengängen oder im Alltag. Unabhängig von der Anerkennung sind Deutschkenntnisse häufig Voraussetzung für ein Visum zur Einreise aus Drittstaaten. So müssen z. B. Fachkräfte, die für die Suche nach einer qualifizierten Beschäftigung nach Deutschland einreisen möchten, in der Regel mindestens Deutschkennnisse auf B1-Niveau nachweisen. Wer für eine Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Anerkennung einreisen möchte, benötigt mindestens hinreichende Deutschkenntnisse, in der Regel auf A2-Niveau. Anerkennungsinteressierte im Ausland sollten sich dazu bei den Beratungsstellen vor Ort oder bei der Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ informieren. Aktuelle Informationen zu den Sprachanforderungen für ein Visum bietet das Auswärtige Amt. Auswärtiges Amt: Deutschkenntnisse für ein Visum © Christof Rieken / BIBB - Anerkennung in Deutschland Carolina Andrea Pérez González - Lehrerin Carolina Andrea Pérez González kam 2019 aus Chile nach Deutschland. Nach einem Anpassungslehrgang erhielt sie die Anerkennung als Lehrerin. Heute arbeitet sie an einem Gymnasium in Hamburg. Welche Arten von Sprachkursen gibt es? Wer Deutsch lernen möchte, kann dies natürlich selbstständig tun. Der klassische Weg führt jedoch über einen Sprachkurs mit abschließender Prüfung.…
Berufsausübung & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte
Berufsausübung & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte Home | Recht | Berufsausübung & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte #Ärzte #Ärztinnen #Ärztinnen & Ärzte #Ärztinnen und Ärzte #Berufsausübung #Berufserlaubnis #Recht Approbation & Berufserlaubnis für Ärztinnen und Ärzte Hier finden Sie Informationen zur Approbation und Berufserlaubnis sowie zu Antragstellung und zuständigen Behörden in Bayern Für die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in Deutschland ist entweder eine Approbation nach § 3 der Bundesärzteordnung (BÄO) oder eine Erlaubnis zur „vorübergehenden“ Ausübung des ärztlichen Berufs nach § 10 BÄO erforderlich. Anders als die Erlaubnis zur „vorübergehenden“ Ausübung, ist die Approbation nach § 3 BÄO unbefristet und nicht auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt. Nach Erteilung der Approbation bzw. der entsprechend beantragten Berufserlaubnis ist der Arzt nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) verpflichtet, sich bei der für den Ort seiner Niederlassung bzw. seinen Tätigkeitsort zuständigen ärztlichen Berufsvertretung zu melden. Die ärztliche Approbation Die Zuständigkeiten für die Ausstellung der Approbation hängen davon ab, in welchem Land die ärztliche Ausbildung abgeschlossen wurde.Abschluss in Deutschland:Für die Erteilung der Approbation ist die Regierung von Oberbayern oder die Regierung von Unterfranken zuständig. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen:Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von OberbayernBeantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland – Regierung von Unterfranken Abschluss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:Für die Erteilung der Approbation ist bayernweit die Regierung von Oberbayern zuständig.Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie hier: Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz Abschluss in einem Drittstaat:Für sämtliche Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen ist in Bayern ausschließlich die Regierung von Oberbayern zuständig. Die Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat ist über das Bayern Portal möglich.…