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Einreise, Visum und Arbeitsbeginn

Einreise ausländischer Ärzte aus Drittstaaten: Ablauf für Krankenhäuser

Sie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier.

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Dokumente für den Antrag

© photoworldwide / iStock Dokumente für den AntragSie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier. Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag auf Anerkennung? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Brauche ich beglaubigte Kopien? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Ob für Ihren konkreten Antrag eine Übersetzung notwendig ist, legt die zuständige Stelle fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder. Wer darf die Übersetzung machen? Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer. Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland. © maho / Adobe Stock Brauche ich beglaubigte Kopien? Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache. Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag? Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung brauchen, ist abhängig von den folgenden Fragen ab: Welche Berufsqualifikation haben Sie? Aus welchem Land kommen Sie? Wo haben Sie Ihre Qualifikation erworben? Wo wollen Sie in Deutschland arbeiten? Welche Dokumente immer notwendig sind, steht in der folgenden Liste. Weitere Dokumente können im Einzelfall notwendig sein. Die Dokumente sind in der Regel in Form von Kopien vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. In manchen Fällen kann die zuständige Stelle amtlich beglaubigte Kopien verlangen. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Stelle, welche Dokumente Sie vorlegen müssen! Sie finden Ihre zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder. Oder lassen Sie sich beraten! Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation?…

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Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte — Was Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitserlaubnis für ausländische Fachkräfte — Was Arbeitgeber wissen müssen Der Begriff „Arbeitserlaubnis“ wird umgangssprachlich oft verwendet, ist rechtlich aber seit 2005 durch den Aufenthaltstitel ersetzt worden. In der Praxis bedeutet das: Ausländische Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen keinen separaten Arbeitserlaubnisschein, sondern einen Aufenthaltstitel, der die Beschäftigung erlaubt. In diesem Beitrag erklären wir, was das für Sie als Arbeitgeber konkret bedeutet. Inhaltsverzeichnis Toggle Aufenthaltstitel statt Arbeitserlaubnis Seit dem Zuwanderungsgesetz 2005 gibt es in Deutschland keine eigenständige Arbeitserlaubnis mehr. Stattdessen wird die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit direkt im Aufenthaltstitel vermerkt. Das kann sein: eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung (§ 18a oder § 18b AufenthG), eine Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG), eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt) oder ein Visum mit Beschäftigungserlaubnis. Wann ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nötig? Bei vielen Aufenthaltstiteln prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob die Arbeitsbedingungen angemessen sind und ob kein bevorrechtigter Arbeitnehmer verfügbar ist. Diese sogenannte Vorrangprüfung entfällt allerdings in den meisten Fällen — insbesondere bei der Blauen Karte EU, bei anerkannten Fachkräften und im beschleunigten Fachkräfteverfahren. Die BA hat dann nur eine Woche Bearbeitungszeit, und bei Fristüberschreitung gilt die Zustimmungsfiktion. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren — der schnellste Weg Als Arbeitgeber können Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde beantragen. Kosten: 411 Euro. Alle Behörden — Anerkennungsstelle, BA und Botschaft — werden parallel eingeschaltet. Die Botschaft muss innerhalb von drei Wochen einen Visumstermin vergeben und innerhalb von sechs Wochen entscheiden. Der gesamte Prozess dauert in der Regel maximal vier Monate. Was PersonalvermittlungPlus für Sie übernimmt Wir steuern den gesamten Aufenthaltstitel-Prozess für Sie: Auswahl des richtigen Aufenthaltstitels, Vorbereitung aller Unterlagen, Kommunikation mit Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle und Botschaft, und Begleitung bis zur Einreise. Gleichzeitig kümmern wir uns um Sprachkurs, Wohnungssuche und Integration. Alles aus einer Hand. Sie möchten wissen, wie internationale Fachkräfte Ihren Personalbedarf decken können?…