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Deutsch und Kommunikation in der Pflege

Deutschprüfung für ausländische Pflegekräfte: Welche Nachweise werden akzeptiert?

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. P

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Pressemitteilungen

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. Pauli-Deich 24, 28199 BremenDie bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informiert am kommenden Mittwoch, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland. Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich. Ihre Gesprächspartner sind:Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas KruseKassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard RochellKassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Martin Sztraka Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter Nach der Pressekonferenz haben Sie Gelegenheit, mit den Referenten/innen Interviews zu führen.Bitte melden Sie sich für die Pressekonferenz an: borsch@hbkg.dePressekontakt:Judith Borsch Tel.: 0421 / 24 10 20, E-Mail: borsch@hbkg.deChristoph Fox Tel: 0421 / 34 04 328, E-Mail: c.fox@kvhb.de Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026 KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen 27.05.2026 | KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen Die KV Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im deutschen Gesundheitswesen nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.…

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Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse: Der Leitfaden für Arbeitgeber

Zurück zum BlogDas Wichtigste in Kürze: Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind reglementierte Berufe. Wer in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten will, braucht die Anerkennung des ausländischen Abschlusses und die Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) – unabhängig vom Einwanderungsweg [1]. 2025 wurden bundesweit rund 86.600 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt, davon 32.000 in der Pflege – der mit Abstand häufigste Beruf [2]. Die Behörde muss ab vollständigen Unterlagen innerhalb von vier Monaten entscheiden (EU-Abschlüsse: drei Monate; beschleunigtes Fachkräfteverfahren: zwei Monate) [3]. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, wählt die Fachkraft zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung [1]. Dieser Leitfaden erklärt Arbeitgebern den Ablauf, die Kosten und die Praxiserfahrungen von Kliniken. Stand: September 2026. Zuständig sind die Länderbehörden; Details variieren je nach Bundesland. Zahlen: Wo die Anerkennung steht Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 rund 86.600 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen positiv beschieden – 10 Prozent mehr als 2024 (79.100). 32.000 Anerkennungen betrafen den Beruf Pflegefachfrau/-mann, gefolgt von Ärztinnen und Ärzten (13.900) und Ingenieuren (4.600). Die wichtigsten Herkunftsländer waren die Türkei (9.800), die Ukraine (8.300), Syrien (6.100), Indien und Tunesien (je 5.400) [2]. Der Bedarf bleibt hoch: Das Beschäftigungswachstum in den Pflegeberufen wird laut Bundesagentur für Arbeit seit 2022 ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen [4]. Rechtsgrundlage: Warum es ohne Anerkennung nicht geht Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ darf nur führen, wer eine Erlaubnis besitzt. Für ausländische Abschlüsse regelt § 40 PflBG die Gleichwertigkeitsprüfung [1]. Das gilt auch dann, wenn die Fachkraft über die Anerkennungspartnerschaft oder als Berufserfahrene einreist: Der Einwanderungsweg ersetzt die Berufserlaubnis nicht. Bis zur Erlaubnis arbeiten die Fachkräfte in der Regel als Pflegehilfskraft – obwohl sie im Herkunftsland oft deutlich weiterreichende Befugnisse hatten. Erfahrungsberichte aus Kliniken beschreiben diesen Statusverlust als eine der größten Belastungen der Anfangszeit [5][6]. Ablauf des Anerkennungsverfahrens Antrag bei der zuständigen Landesbehörde – dort, wo die Fachkraft arbeiten wird (z. B.…