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Qualität, Compliance und Auswahl

Datenschutz bei internationalem Ärzte-Recruiting: Risiken frühzeitig erkennen

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. P

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Pressemitteilungen

Sie befinden sich hier: KVHB Über uns Presse Pressekonferenz am 10.06.: Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Einladung zur Pressekonferenz Das Bremer Gesundheitswesen warnt vor den Folgen der aktuellen Gesundheitspolitik Mittwoch, 10. Juni 2026, 11:00 UhrRotes Kreuz Krankenhaus – Tagungszentrum Forum K (Raum L)St. Pauli-Deich 24, 28199 BremenDie bundespolitischen Reform- und Sparpläne werden für Patientinnen und Patienten im Land Bremen deutlich spürbar sein. Wenn Praxen und Krankenhäuser weiter unter wirtschaftlichen Druck geraten, drohen weniger Termine, längere Wartezeiten und Einschränkungen in der Versorgung. Über die konkreten Folgen informiert am kommenden Mittwoch, 11 Uhr, ein breites Bündnis von Vertretern der ambulanten und stationären Versorgung im Bundesland. Im Mittelpunkt steht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in diesem Sommer verabschiedet werden soll. Falls das Vorhaben in der aktuellen Fassung umgesetzt wird, werden Praxen und Kliniken in Bremen und Bremerhaven ihr bisheriges Versorgungsangebot nicht aufrechterhalten können. Dies betrifft neben der ambulanten und stationären Versorgung auch die Notfallstrukturen. Vor dieser Weichenstellung warnt das Bremer Bündnis eindringlich. Ihre Gesprächspartner sind:Ärztekammer Bremen, Christina Hillebrecht DIAKO Evangelisches Diakonie-Krankenhaus, Thomas KruseKassenärztliche Vereinigung Bremen, Dr. Bernhard RochellKassenzahnärztliche Vereinigung im Lande Bremen, Martin Sztraka Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen, Judith Borsch Psychotherapeutenkammer Bremen, Amelie Thobaben Zahnärztekammer Bremen, Maria Schletter Nach der Pressekonferenz haben Sie Gelegenheit, mit den Referenten/innen Interviews zu führen.Bitte melden Sie sich für die Pressekonferenz an: borsch@hbkg.dePressekontakt:Judith Borsch Tel.: 0421 / 24 10 20, E-Mail: borsch@hbkg.deChristoph Fox Tel: 0421 / 34 04 328, E-Mail: c.fox@kvhb.de Statements zur Pressekonferenz am 10. Juni 2026 KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen 27.05.2026 | KV Bremen lässt GKV-Spargesetz vom Ethikrat überprüfen Die KV Bremen hat den Deutschen Ethikrat angerufen, um die Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die erklärte Wende zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik im deutschen Gesundheitswesen nach ethischen Kriterien überprüfen zu lassen.…

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FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation

FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…

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Dokumente für den Antrag

© photoworldwide / iStock Dokumente für den AntragSie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier. Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag auf Anerkennung? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Brauche ich beglaubigte Kopien? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Ob für Ihren konkreten Antrag eine Übersetzung notwendig ist, legt die zuständige Stelle fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder. Wer darf die Übersetzung machen? Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer. Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland. © maho / Adobe Stock Brauche ich beglaubigte Kopien? Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache. Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag? Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung brauchen, ist abhängig von den folgenden Fragen ab: Welche Berufsqualifikation haben Sie? Aus welchem Land kommen Sie? Wo haben Sie Ihre Qualifikation erworben? Wo wollen Sie in Deutschland arbeiten? Welche Dokumente immer notwendig sind, steht in der folgenden Liste. Weitere Dokumente können im Einzelfall notwendig sein. Die Dokumente sind in der Regel in Form von Kopien vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. In manchen Fällen kann die zuständige Stelle amtlich beglaubigte Kopien verlangen. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Stelle, welche Dokumente Sie vorlegen müssen! Sie finden Ihre zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder. Oder lassen Sie sich beraten! Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation?…