Auswahlgespräch mit internationalen Ärzten: Risiken frühzeitig erkennen
Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an.
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…
Anerkennungsverfahren Pflege: Der vollständige Leitfaden 2026
Zurück zum BlogAnerkennungsverfahren Pflege: Der vollständige Leitfaden 2026Der komplette Pillar-Guide zum Pflege-Anerkennungsverfahren — Bundesländer-Vergleich, Unterlagen, Kosten, Dauer und die zehn häufigsten Fehler.Vishnu Marthala22. Juni 202615 Min. LesezeitWarum dieser Leitfaden existiertDie Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse in Deutschland ist verwaltungstechnisch zerklüftet. Was im Bundesgesundheitsministerium als „bundeseinheitliches Verfahren nach dem Pflegeberufegesetz" beschrieben wird, wird in jedem Bundesland anders organisiert — mit unterschiedlichen Behörden, Bearbeitungszeiten, Gebührentarifen und Detail-Anforderungen an die Unterlagen. Einrichtungsleitungen, HR-Verantwortliche und Kandidatinnen bekommen je nach Bundesland völlig andere Erfahrungen — was zu der weit verbreiteten Wahrnehmung führt, das Verfahren sei „grundsätzlich schwierig".Es ist nicht grundsätzlich schwierig. Es ist nur fragmentiert. Dieser Leitfaden ordnet die Fragmente — vom Rechtsrahmen über die Bundesländer-Tabelle und Unterlagenliste bis zur Anpassungsmaßnahme — und benennt die zehn Fehler, die wir am häufigsten sehen.Wir aktualisieren ihn jährlich. Stand dieses Beitrags: Mai 2026.Rechtsgrundlagen in drei AbsätzenDie Anerkennung von Pflegeabschlüssen in Deutschland steht auf drei Säulen:Pflegeberufegesetz (PflBG). Seit 2020 vereinheitlicht das PflBG die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann. Es definiert auch, was anerkannt werden muss — nämlich Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung mit der deutschen Pflegefachfrau-/-fachmann-Ausbildung. Zentrale Paragraphen sind §2 (Gleichwertigkeit der Berufsbezeichnung) und §40 (Erlaubnis zur Berufsausübung). Den Unterschied dieser beiden Paragraphen erklären wir in einem eigenen Beitrag.Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Das BQFG regelt das eigentliche Anerkennungsverfahren — wer zuständig ist, welche Fristen gelten, welche Unterlagen verlangt werden dürfen. Es ist verfahrensrechtlich der wichtigste Bezugsrahmen.Landesrecht der einzelnen Bundesländer. Die Pflege ist im Vollzug Ländersache. Jedes Bundesland hat eigene Durchführungsvorschriften, eigene zuständige Stellen und teilweise eigene Anforderungen an Sprachstufe und Anpassungsmaßnahmen.Diese Drei-Säulen-Architektur erklärt, warum „die Anerkennung in Deutschland" je nach Bundesland zwischen sechs und vierzehn Monaten dauern kann.…