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Einreise, Visum und Arbeitsbeginn

Arbeitsbeginn bei internationalen Ärzteprojekten im Klinikverbund koordinieren

International Patients

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Internationale Patienten: Willkommen in unserer Koordinierungsstelle COIP

Sie sind hier: > Startseite > International Patients Internationale Patienten: Willkommen in unserer Koordinierungsstelle COIP Wir freuen uns, Ihnen unsere Koordinierungsstelle für internationale Patienten (COIP) vorzustellen, um Ihnen als internationaler Patient bei der Nachfrage nach den medizinischen Leistungen unseres Klinikums zu helfen. Unser Büro dient als administrative Anlaufstelle für elektive Patienten aus dem Ausland. Darüber hinaus bieten wir Informationen zu unseren Fachabteilungen, Einrichtungen, Kosten und Leistungen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte über den Ablauf – von Ihrer ersten Anfrage über die Behandlungskosten bis hin zur stationären Versorgung in unseren Kliniken am Universitätsklinikum Düsseldorf. Wir verstehen Ihre Sorgen und die Ihrer Angehörigen, wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird. Unser Ziel ist es, den Behandlungsprozess für Sie und Ihre Familie zu koordinieren und damit so stressfrei wie möglich zu gestalten. Seien Sie versichert, dass Sie bei uns in fachkundigen Händen sind. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und eine schnelle Genesung! Die Koordinierungsstelle für internationale Patienten (COIP) freut sich, Ihnen die bestmögliche Unterstützung anzubieten. Unser Team: Margarita StötzerLina AlsayahWir sprechen:deutschenglischrussischarabisch Mailkontakt: COIP@med.uni-duesseldorf.de Telefon: +49 211 81-16132+49 211 81-06274Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr. Sind Sie in der Europäischen Union gesetzlich krankenversichert und wünschen eine Behandlung im Ausland? Mit dem Formular S2, das Ihnen Ihre Krankenversicherung ausstellt, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Büro D02.2.7 (Frau Anna Müller, Frau Barbara Wziontek, Frau Monika Bragin) unter Kostenklaerung@med.uni-duesseldorf.de; Telefon: +49 211 81-17173. Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Kontrolluntersuchungen, Zweitmeinungen und Rehabilitationen an. Wichtige Informationen für einen reibungslosen Ablauf Was wir von Ihnen benötigen 1.) Ihre Patientenstammdaten: Bitte füllen Sie das Formular „Persönliche Daten für Selbstzahler“ vor Ihrer Behandlung selber aus und unterschreiben es. Achtung: Ohne Formular ist keine Behandlung möglich! 2.) Passkopie der Patientin/des Patienten (und des Patientenvermittlers, falls dieser die Patientin/den Patienten vertritt) 3.…

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Dokumente für den Antrag

© photoworldwide / iStock Dokumente für den AntragSie wollen Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen? Welche Dokumente für den Antrag auf Anerkennung notwendig sind, erfahren Sie hier. Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag auf Anerkennung? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Brauche ich beglaubigte Kopien? Wann muss ich Dokumente übersetzen lassen? Häufig müssen Sie Ihre Dokumente in deutscher Übersetzung vorlegen. Diese müssen öffentlich bestellte oder ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer machen. Ob für Ihren konkreten Antrag eine Übersetzung notwendig ist, legt die zuständige Stelle fest. Soweit uns diese Informationen vorliegen, finden Sie diese im Anerkennungs-Finder. Wer darf die Übersetzung machen? Manchmal erlauben zuständige Stellen keine Übersetzungen von einem im Ausland öffentlich bestellten Übersetzer. Deshalb ist diese Frage vor einer Übersetzung an die zuständige Stelle wichtig: Kann ich meine Dokumente auch in meinem Herkunftsland übersetzen lassen? Die deutschen Botschaften in anderen Ländern informieren über Kontakte zu bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern im Ausland. © maho / Adobe Stock Brauche ich beglaubigte Kopien? Wenn die zuständige Stelle Dokumente „im Original“ verlangt, sollten Sie amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Verschicken Sie keine Originale! Bei amtlich beglaubigten Kopien bleiben die Dokumente in der Originalsprache. Welche Dokumente brauche ich für meinen Antrag? Welche Dokumente Sie für Ihren Antrag auf Anerkennung brauchen, ist abhängig von den folgenden Fragen ab: Welche Berufsqualifikation haben Sie? Aus welchem Land kommen Sie? Wo haben Sie Ihre Qualifikation erworben? Wo wollen Sie in Deutschland arbeiten? Welche Dokumente immer notwendig sind, steht in der folgenden Liste. Weitere Dokumente können im Einzelfall notwendig sein. Die Dokumente sind in der Regel in Form von Kopien vorzulegen oder elektronisch zu übermitteln. In manchen Fällen kann die zuständige Stelle amtlich beglaubigte Kopien verlangen. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Stelle, welche Dokumente Sie vorlegen müssen! Sie finden Ihre zuständige Stelle über den Anerkennungs-Finder. Oder lassen Sie sich beraten! Sie besitzen nicht mehr alle Dokumente zu Ihrer Berufsqualifikation?…

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2026: Was Arbeitgeber wissen müssen

Zurück zum BlogFachkräfteeinwanderungsgesetz 2026: Was Arbeitgeber wissen müssenDer umfassende Leitfaden zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) für Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Visumstypen, Anerkennungspartnerschaft, beschleunigtes Verfahren und praktische Tipps.Vishnu Marthala25. Februar 202611 Min. LesezeitDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Der rechtliche Rahmen für internationale RekrutierungDas Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), das seit März 2020 in Kraft ist und durch die umfassende Novellierung von 2023/2024 grundlegend erweitert wurde, bildet das rechtliche Fundament für die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland. Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen, die internationale Pflegekräfte einstellen möchten, ist das Verständnis dieses Gesetzes von entscheidender Bedeutung.In diesem Leitfaden erklären wir die wichtigsten Regelungen des FEG in der aktuellen Fassung 2026, die relevanten Visumstypen, die Anerkennungspartnerschaft und das beschleunigte Fachkräfteverfahren – praxisnah und verständlich für Arbeitgeber.Hintergrund: Warum das FEG novelliert wurdeDeutschland steht vor einem beispiellosen Fachkräftemangel. Im Pflegebereich fehlen laut Bundesagentur für Arbeit bereits heute über 200.000 Fachkräfte, Tendenz stark steigend. Das ursprüngliche FEG von 2020 hat zwar erste Türen geöffnet, wurde in der Praxis jedoch als zu bürokratisch und zu langsam kritisiert.Die Novellierung in den Jahren 2023 und 2024 hat mehrere zentrale Verbesserungen eingeführt:Abschaffung der Vorrangprüfung für anerkannte FachkräfteEinführung der Anerkennungspartnerschaft als neuer AufenthaltstitelErweiterung der Chancenkarte auf Basis eines PunktesystemsVereinfachung des beschleunigten FachkräfteverfahrensÖffnung für Fachkräfte ohne formale Gleichwertigkeit unter bestimmten BedingungenDiese Änderungen machen Deutschland zu einem deutlich attraktiveren Zielland für qualifizierte Pflegekräfte aus dem Ausland – und vereinfachen den Prozess für Arbeitgeber erheblich.Die drei Säulen des FEGDas novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz basiert auf drei zentralen Säulen, die unterschiedliche Wege der Fachkräfteeinwanderung ermöglichen:Säule 1: Fachkräfte mit anerkannter QualifikationDies ist der klassische Weg: Eine Fachkraft verfügt über einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss, der in Deutschland als gleichwertig anerkannt wurde.…