Approbation und Facharztanerkennung für internationale Gastroenterologen
Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an.
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…
Übersicht Weiterbildung
Achtung Fristablauf!Nur noch wenige Tage, dann endet am 01.10.2026 um 24.00 Uhr die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen. - Daher: Jetzt zur Wahl aufstellen lassen!Mehr InformationenIhr Weg zum FacharztÄrztliche WeiterbildungZiel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung, also nach der Approbation (und ggf. Fachsprachenprüfung). Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärzte. Sie wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.In Baden-Württemberg ist die Weiterbildung einheitlich in der Weiterbildungsordnung geregelt. Kompetente Ansprechpartner für die Region, in der die Weiterbildung stattfindet, sind bei der jeweiligen Bezirksärztekammer erreichbar, siehe rechts.Die Informationen auf diesen Seiten richten sich an zwei Zielgruppen:Weiterbildungsbefugte Ärzte - für Sie haben wir alle wichtigen Links und Informationen auf einer Übersichtsseite für Weiterbildungsbefugte zusammengefasst.Weiterbildungsassistenten - für Sie haben wir ein umfassendes Spektrum an Informationen auf den weiteren (Unter-) Seiten zusammengestellt.Für WeiterbildungsbefugteMehr Informationen Zur ApprobationMehr Informationen Zur FachsprachenprüfungMehr Informationen Services für Ärztinnen und ÄrzteIhre WeiterbildungÄrztin/ArztStudierendeWeiterbildungsordnungenÄrztin/ArztKontakte und Ansprechpartner WeiterbildungZiel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung befugter Ärztinnen und Ärzte an zugelassenen Weiterbildungsstätten. Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer. Eingeloggte Benutzerinnen und Benutzer finden hier die direkte Durchwahl zu Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bzw. zu Ihrem Sachthema.Hier einloggen© PixabayFAQ - Häufig gestellte Fragen zur Weiterbildungsordnung (WBO)Hier finden Sie den Link zu unseren Seiten auf denen Ihnen häufig gestellten Fragen zur Weiterbildungsordnung beantwortet werden. Bitte prüfen Sie erst ob sich ihre Fragen dort klären.…