Anerkennung geriatrischer Pflegeerfahrung aus dem Ausland
Pressemitteilungen der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Pressemitteilungen
Presse In diesem Bereich finden Vertreter/innen der Medien die Pressemitteilungen, unter Publikationen z.B. das KV-Journal oder den Qualitätsbericht und Hintergrundinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung M-V. Pressemitteilungen Aktuell 01.06.2026 | Resolution der VertreterversammlungVertreterversammlung verabschiedet Resolution zum geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz In einer am Samstag, den 30. Mai 2026 einstimmig beschlossenen Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern weist diese die im geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehenen Eingriffe in die ambulante Versorgung und in die ärztliche Selbstverwaltung entschieden zurück. Pressemitteilung herunterladen (PDF, 303 kB) 01.04.2026 | Gemeinsame PressemitteilungÄrztlicher Bereitschaftsdienst erhält festen Sitz im Helios Hanseklinikum Stralsund Am 1. April 2026 eröffnet die KVMV eine Bereitschaftsdienstpraxis im Helios Hanseklinikum Stralsund. Ab diesem Zeitpunkt ist der ärztliche Bereitschaftsdienst der Hansestadt ausschließlich im Klinikum angesiedelt und nicht wie vorher in wechselnden ärztlichen Praxen. Ziel ist es, die ambulante und stationäre Versorgung besser zu verzahnen und Patientinnen und Patienten weiterhin eine verlässliche, dauerhafte Anlaufstelle zu bieten. Pressemitteilung herunterladen (PDF, 173 kB) 31.03.2026 | Gemeinsame PressemitteilungEröffnung der Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis an der Universitätsmedizin Greifswald Die KVMV eröffnet gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald am 1. April 2026 eine neue Bereitschaftsdienstpraxis direkt am Krankenhausstandort. Ziel ist es, die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten außerhalb der regulären Sprechzeiten der vertragsärztlichen Praxen zu verbessern, die richtige Versorgungsebene bei Erkrankungen zu finden sowie die Notaufnahme nachhaltig zu entlasten und diese somit für schwere Fälle besser zugänglich zu machen. Pressemitteilung herunterladen (PDF, 205 kB) 16.03.2026 | Resolution von Vertreterversammlung und Vorstand der KVMVVertreterversammlung und des Vorstandes der KVMV verurteilen Absenkung der Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen Die Vertreterversammlung und der Vorstand der KVMV verurteilen ausdrücklich die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.03.…
Anerkennung als ausländische Pflegekraft in Deutschland: Schritt für Schritt
Berufsanerkennung · PflegeAnerkennung als ausländische Pflegekraft in Deutschland: Schritt für SchrittLesezeit ca. 7 Minuten · KlinikDeutsch · Stand: 30. August 2026 Wer als ausländische Pflegefachkraft in Deutschland arbeiten möchte, braucht eine offizielle Berufsanerkennung. Dieser Artikel erklärt den Weg Schritt für Schritt, von der zuständigen Behörde bis zum Sprachnachweis. Was ist das Ziel: die Berufsanerkennung Ohne die Anerkennung des ausländischen Pflegeabschlusses ist in Deutschland keine eigenverantwortliche Pflege möglich. Wer auf einer Station als Pflegefachkraft arbeiten und Pflegetätigkeiten selbstständig übernehmen möchte, braucht den offiziellen Anerkennungsbescheid, oder zumindest eine Berufserlaubnis für die Zeit des laufenden Verfahrens. Am Ende des Prozesses stehen zwei mögliche Ergebnisse: Volle Berufsanerkennung: Die Ausbildung gilt als gleichwertig mit der deutschen dreijährigen Pflegeausbildung. Ab diesem Zeitpunkt darf man uneingeschränkt als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann tätig sein. Berufserlaubnis während des Verfahrens: In vielen Bundesländern ist es möglich, schon während der Bearbeitung unter Aufsicht zu arbeiten, vorausgesetzt, alle wesentlichen Unterlagen sind eingereicht. Wie aufwändig das Verfahren ist, hängt von der Herkunft des Abschlusses ab: Abschlüsse aus EU- und EWR-Ländern sowie der Schweiz werden nach der europäischen Anerkennungsrichtlinie geprüft, das ist in der Regel ein vereinfachtes Verfahren. Abschlüsse aus Drittstaaten (z. B. Philippinen, Mexiko, Indien, Brasilien, Tunesien) durchlaufen eine vollständige inhaltliche Prüfung. Schritt 1: Die zuständige Behörde finden Die Berufsanerkennung für Pflegefachkräfte ist in Deutschland Ländersache. Zuständig ist die Behörde des Bundeslandes, in dem man arbeiten möchte, nicht eine zentrale Bundesbehörde. Je nach Bundesland kann die zuständige Stelle unterschiedlich heißen und unterschiedlich organisiert sein: Landespflegekammer (z. B. in Rheinland-Pfalz, Bayern, Schleswig-Holstein) Regierungspräsidium (z. B. in Baden-Württemberg) Landesprüfungsamt oder Landesamt für Gesundheit (z. B. in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen) Gute erste Anlaufstellen, wenn man nicht sicher ist, wohin man sich wenden soll: Das IQ-Netzwerk (Förderprogramm Integration durch Qualifizierung) bietet kostenlose Beratung in ganz Deutschland, mit Beratern, die oft auch mehrsprachig arbeiten.…