Anerkennung ausländischer Ärzte in Hessen: Was Arbeitgeber beachten sollten
Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an.
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation
FAQs - Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Qualifikation Ärztinnen und Ärzte mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation leisten einen wertvollen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung. Der Marburger Bund setzt sich für ihre Interessen ein und bietet Beratung an. EnglishStand: Januar 2026 1 Welche Organisation ist zuständig für die Anerkennung der ärztlichen Ausbildung und des Facharztdiploms? Im Ausland ausgebildete Ärzte, die in Deutschland ärztlich tätig werden wollen, müssen ihre ärztliche Ausbildung von der Landesbehörde anerkennen lassen, in deren Zuständigkeitsbereich sie arbeiten wollen (siehe Adressen der Approbationsbehörden).Die Anerkennung der Facharztqualifikation ist erst nach erfolgter Anerkennung der ärztlichen Ausbildung möglich. Bei der Anerkennung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung handelt es sich um zwei rechtlich voneinander getrennte Verfahren, die nacheinander durchlaufen werden müssen und unterschiedlichen Institutionen obliegen. Für die Anerkennung von Facharztdiplomen sind die Landesärztekammern zuständig. Die Anerkennung des Facharztdiploms obliegt der Landesärztekammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Arzt eine Tätigkeit anstrebt (siehe Adressen der Ärztekammern). Die meisten Heilberufe- und Kammergesetze setzen daneben auch eine Mitgliedschaft in der Ärztekammer voraus. 2 Ist eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können? Eine Arbeitsplatzzusicherung oder der Nachweis eines Wohnsitzes in Deutschland ist keine Voraussetzung, um einen Antrag auf Approbation oder Berufserlaubnis stellen zu können. Der erklärte Wille des Antragstellers, im Einzugsbereich der Behörde eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen, reicht aus (vgl. § 3 Verwaltungsverfahrensgesetze und § 12 Abs. 3 Bundesärzteordnung).Im Ausland ausgebildete Ärzte werden dennoch immer wieder mit der Forderung nach Stellenzusagen und ähnlichen Nachweisen konfrontiert, um ihre Absicht, im Zuständigkeitsbereich der Behörde arbeiten zu wollen, glaubhaft zu machen.Ärzte mit Drittstaatenausbildung, die sich noch im Ausland befinden, sollten sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit wenden (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php).…
Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse: Der Leitfaden für Arbeitgeber
Zurück zum BlogDas Wichtigste in Kürze: Pflegefachfrau und Pflegefachmann sind reglementierte Berufe. Wer in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten will, braucht die Anerkennung des ausländischen Abschlusses und die Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) – unabhängig vom Einwanderungsweg [1]. 2025 wurden bundesweit rund 86.600 ausländische Berufsabschlüsse anerkannt, davon 32.000 in der Pflege – der mit Abstand häufigste Beruf [2]. Die Behörde muss ab vollständigen Unterlagen innerhalb von vier Monaten entscheiden (EU-Abschlüsse: drei Monate; beschleunigtes Fachkräfteverfahren: zwei Monate) [3]. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, wählt die Fachkraft zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung [1]. Dieser Leitfaden erklärt Arbeitgebern den Ablauf, die Kosten und die Praxiserfahrungen von Kliniken. Stand: September 2026. Zuständig sind die Länderbehörden; Details variieren je nach Bundesland. Zahlen: Wo die Anerkennung steht Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 rund 86.600 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen positiv beschieden – 10 Prozent mehr als 2024 (79.100). 32.000 Anerkennungen betrafen den Beruf Pflegefachfrau/-mann, gefolgt von Ärztinnen und Ärzten (13.900) und Ingenieuren (4.600). Die wichtigsten Herkunftsländer waren die Türkei (9.800), die Ukraine (8.300), Syrien (6.100), Indien und Tunesien (je 5.400) [2]. Der Bedarf bleibt hoch: Das Beschäftigungswachstum in den Pflegeberufen wird laut Bundesagentur für Arbeit seit 2022 ausschließlich von ausländischen Beschäftigten getragen [4]. Rechtsgrundlage: Warum es ohne Anerkennung nicht geht Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“/„Pflegefachmann“ darf nur führen, wer eine Erlaubnis besitzt. Für ausländische Abschlüsse regelt § 40 PflBG die Gleichwertigkeitsprüfung [1]. Das gilt auch dann, wenn die Fachkraft über die Anerkennungspartnerschaft oder als Berufserfahrene einreist: Der Einwanderungsweg ersetzt die Berufserlaubnis nicht. Bis zur Erlaubnis arbeiten die Fachkräfte in der Regel als Pflegehilfskraft – obwohl sie im Herkunftsland oft deutlich weiterreichende Befugnisse hatten. Erfahrungsberichte aus Kliniken beschreiben diesen Statusverlust als eine der größten Belastungen der Anfangszeit [5][6]. Ablauf des Anerkennungsverfahrens Antrag bei der zuständigen Landesbehörde – dort, wo die Fachkraft arbeiten wird (z. B.…